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   VK Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 1 VK 8/09   

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https://dejure.org/2009,31192
VK Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 1 VK 8/09 (https://dejure.org/2009,31192)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2009 - 1 VK 8/09 (https://dejure.org/2009,31192)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2009 - 1 VK 8/09 (https://dejure.org/2009,31192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    BV Neubau des ...viaduktes i. Z. d. ... (westliche Brücke)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklarheiten in der Ausschreibung gehen zu Lasten des Ausschreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Brandenburg, 29.01.2009 - VK 47/08

    Verbot der Verbesserung der Rechtsposition eines Dritten

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 1 VK 8/09
    Die Antragstellerin ist in einem vorangegangenen Vergabenachprüfungsverfahren (1 VK 47/08) erfolgreich gegen den Ausschluss ihres Angebotes wegen negativer Preisangaben vorgegangen.

    Dies sei durch den Antragsgegner in dem Nachprüfungsverfahren 1 VK 47/08 bestätigt worden.

    Insbesondere habe die Antragstellerin nicht schon aufgrund der im Verfahren 1 VK 47/08 erfolgten Erklärung des Antragsgegners Kenntnis gehabt.

    Denn bereits im Verfahren 1 VK 47/08 habe der Antragsgegner mitgeteilt, er werden den Zuschlag voraussichtlich auf das Nebenangebot der Beigeladenen erteilen.

    Der von der Antragstellerin gerügte Verstoß sei ihr daher bereits im Verfahren 1 VK 47/08 bekannt gewesen, die Rüge, so der Antragsgegner sinngemäß, sei nicht rechtzeitig erfolgt.

    Zudem habe die Antragstellerin durch den Beiladungsbeschluss im Verfahren 1 VK 47/08 Kenntnis davon gehabt, dass die Beigeladene für den Zuschlag vorgesehen war.

    Aufgrund des von der Antragstellerin selbst im Verfahren 1 VK 47/08 vorgelegten Submissionsspiegels habe sie erkennen müssen, dass die Beigeladene nur mit einem erheblichen Einsparpotential aus einem Nebenangebot auf den ersten Rang gelangen konnte.

    Zwar hat die Kammer erheblich Zweifel, ob die Antragstellerin nicht bereits am 19.09.2008, spätestens jedoch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Verfahren 1 VK 47/08 Kenntnis i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB davon hatte, dass ein Nebenangebot bezuschlagt werden sollte, das nach Ansicht der Antragstellerin die Mindestbedingungen nicht erfüllt.

    Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d.h. ein Angebot muss in der Wertung belassen werden (vgl. zum Ausschluss wegen fehlender Angaben und Erklärungen im Bereich der VOL/A Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2007, 1 VK 39/07; vgl. zum Ausschluss wegen negativer Preisangaben Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v.19.11.2008, 1 VK 47/08).

  • VK Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 1 VK 39/07

    Nicht-Vorlage geforderter Eignungsnachweise: Fall des § 25 Nr. 1 VOL/A

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 1 VK 8/09
    Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d.h. ein Angebot muss in der Wertung belassen werden (vgl. zum Ausschluss wegen fehlender Angaben und Erklärungen im Bereich der VOL/A Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2007, 1 VK 39/07; vgl. zum Ausschluss wegen negativer Preisangaben Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschl. v.19.11.2008, 1 VK 47/08).
  • VK Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 1 VK 14/09

    Beschaffung von digitalen Endgeräten und Zubehör für digitale Endgeräte für die

    Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d.h. ein Angebot muss in der Wertung belassen werden (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2007, 1 VK 39/07; Beschl. v.19.11.2008, 1 VK 47/08; Beschl. v. 02.03.2009, 1 VK 8/09).
  • VK Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 1 VK 14/09

    Unklarheiten in der Ausschreibung gehen zu Lasten des Ausschreibenden

    Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d.h. ein Angebot muss in der Wertung belassen werden (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.09.2007, 1 VK 39/07; Beschl. v.19.11.2008, 1 VK 47/08; Beschl. v. 02.03.2009, 1 VK 8/09).
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